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Preise

Grundsätzlich sind auch individuelle Vereinbarungen möglich. Hierfür schicke mir bitte eine Nachricht über das Kontaktformular (hier klicken) oder eine EMail an info@senseofmusic.de

 

Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Unterricht zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Ferienzeiten

Während der offiziellen Bremer Schulfreien macht auch senseofmusic Ferien. Individuelle Termine während der Ferien können auf Anfrage vereinbart werden.

Keingedrucktes

§ Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Personen unter 18 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Eine kurze eMail an info@senseofmusic.de reicht.

 

§ Die ersten zwei Monate gelten für Neukunden als Probezeit . In diesem Zeitraum kann der Unterricht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sonst gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.

 

§ Während der gesetzlichen Feiertage und der Schulferien findet kein Unterricht statt. Besonderheit des 14-tägigen Unterrichts:

- Der 14-tägige Unterricht besteht aus zwei Schülern/ -innen, die auf einen wöchentlichen Kurs aufgeteilt sind.

- Für die unterrichtsfreien Zeiten bedeutet dies, dass der Wechsel konsequent weitergeführt wird.

- Der Wechsel findet unabhängig von den gesetzlichen Feiertagen und den Schulferien statt

- Beispiel: Schüler A hat den letzten schulpflichtigen Termin vor den Ferien, dann hat Schüler B den ersten schulpflichtigen Termin nach den Ferien.

 

§ Die Beiträge werden auch in den Ferienzeiten gezahlt sofern keine abweichende Regelungen vereinbart wurden. Die Zahlungspflicht besteht ganzjährig (auch während der unterrichtsfreien Zeit). Die Gebühren werden im voraus zum 1. eines Monats fällig.

 

§ senseofmusic bietet auch Unterrichtsbringdienst an (d.h. der Unterricht findet bei Euch zu Hause statt). Hierbei fallen abhängig von der Entfernung Anfahrtskosten an. Diese werden individuell vereinbart und zusätzlich zum Unterrichtshonorar berechnet.

 

§ Unterrichtsmaterialien ( Noten, Sticks, CD`s etc. ) sind nicht in den Unterrichtsgebühren enthalten.

 

§ Bei groben Verstößen gegen die Zahlungspflicht (Nichtzahlung oder wiederholt verspätete Zahlung) kann der Schüler mit sofortiger Wirkung vom Unterricht ausgeschlossen werden. Unterrichtsausschluss befreit nicht von der Zahlungspflicht.

 

§ Der Schüler hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzstunden, wenn er aus eigenem Verschulden den Unterricht versäumt.

 

§ Dieser Vertag ist nicht übertragbar.

 

 

 

 

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